An- & Abmeldung

Informationen rund um alle Ver- und Entsorgungsleitungen

Zu einem Neubau, Umbau oder einer Modernisierung gehören selbstverständlich eine funktionierende Wasserversorgung und eine umweltgerechte Grundstücksentwässerung. Dafür sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Nachfolgend informieren wir Sie zur Beantragung und der technischen Ausgestaltung für Ihren Grundstücksanschluss und was es bei Änderungen auf Ihrem Grundstück zu beachten gilt. 

Neubau

Alles zu Ihrem neuen Trink- und Abwasseranschluss erfahren Sie hier.

Sanierung/Abriss

Änderungen auf Ihrem Grundstück? Was gibt es zu beachten?

Eigentümerwechsel

Bei allen Fragen rund um Ihre Ver- und Entsorgungsleitungen.

Neuer Grundstücksanschluss

Sie planen den Bau einer eigenen Immobilie: Wir begleiten Sie gern und sind Ihr Ansprechpartner rund um die zuverlässige Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung mit Beginn der Bauzeit. Hier finden Sie alle Informationen rund um den Hausanschluss Trinkwasser sowie die Grundstücksanschlüsse für Abwasser.

In unserem Versorgungsgebiet sind wir zuständig für:

  • Leitungsauskünfte
  • Bauversorgung
  • Haus- und Grundstücksanschlüsse

Übersicht und Ablauf für Bauherren

Erst fragen, dann graben!

Vor jeglichen Erdarbeiten, wie Aufgrabungen, Baggerarbeiten oder Bohrungen, sind Sie verpflichtet, eine Leitungsauskunft bei uns einzuholen, denn in der Erde verlaufen zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen. Beschädigen Sie diese, kann das für Sie mit Blick auf mögliche Schadenersatzansprüche teuer werden. Über Lage und Beschaffenheit der Leitungsbestände führen wir ein digitales Planwerk, das geografische Informationssystem (GIS). Leitungsauskünfte erhalten Sie kostenlos. Senden Sie Ihre formlose Anfrage an info@zweckverband-gvm.de.

Bauwasser

Die Versorgung Ihrer Baustelle mit Bauwasser ist in der Regel nur möglich, wenn bereits ein Hausanschluss vorhanden ist oder verlegt werden kann. Für die Bauwasserentnahme muss ein Bauprovisorium für den Wasserzähler errichtet werden. Dieses muss vor Frost, starker Sonne, Schmutz und Beschädigung geschützt sein.

Dazu ist der Antrag auf Trinkwasserhausanschluss zu stellen. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen. Wir werden dann die Möglichkeit der Bereitstellung von Bauwasser prüfen. Eine provisorische Verlegung von Trinkwasseranschlüssen ist nicht möglich.

Trinkwasserhausanschluss

Die Hausanschlussleitung verbindet das öffentliche Versorgungsleitungsnetz mit Ihrer internen, privaten Hausinstallation, der sogenannten Kundenanlage, und endet hinter dem geeichten Wasserzähler, welcher den Trinkwasserverbrauch erfasst. Für Instandsetzungsarbeiten wird der Hausanschluss  grundsätzlich mit einem Absperrschieber versehen. Der Hausanschluss darf ausschließlich vom Zweckverband Grevesmühlen oder von einer unserer Vertragsfirmen  hergestellt, instand gesetzt, erneuert oder abgetrennt werden. Bitte beachten Sie, dass dies grundsätzlich kostenpflichtig ist.

Für den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gelten die Bestimmungen unserer Wassersatzung.

Was benötigen wir für Ihren Antrag auf Trinkwasserhausanschluss?

Kostenschätzung

Nach Vorliegen aller Unterlagen erhalten Sie schriftlich eine Gestattung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage. Prüfen Sie den Bescheid bitte sorgfältig, er enthält alle Informationen zu Ihrem Anschlusspunkt und zu den Anschlussbedingungen. In der Anlage erhalten Sie einen Vorausleistungsbescheid.

Erst mit Begleichung der Vorausleistung geht der Vorgang zur weiteren Bearbeitung in den Meisterbereich. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Hausanschlusses erhalten Sie den endgültigen Kostenerstattungsbescheid. Dieser enthält alle Aufwendungen für die Herstellung des Hausanschlusses bis zum Wasserzähler unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Vorausleistung.

Hausinstallation

Hinter dem Wasserzähler beginnt Ihre Kundenanlage. Die Herstellung und alle Arbeiten an Ihrer Hausinstallation können sich auf die Trinkwasserqualität auswirken, daher dürfen diese nur von einem fachkundigen Installationsunternehmen ausgeführt werden, welches in unserem Installateurverzeichnis oder dem eines anderen Wasserversorgungs­unternehmens eingetragen ist.

Bitte achten Sie darauf, dass die Funktionsfähigkeit des Rückflussverhinderers durch regelmäßige Wartungen eines Fachinstallateurs jederzeit gewährleistet ist. Nur so kann der Schutz des Trinkwassers aufrechterhalten werden.

Um den Trinkwasseranschluss in Betrieb nehmen zu können, füllen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Installateur das Formular Fertigmeldung Trinkwasser aus und reichen es bei uns ein.

Anschluss im Keller

Anschluss über der Bodenplatte

Zusätzliche Informationen

Wasserzähler

Als letzten Schritt installiert unser Zählermonteur den Wasserzähler in Ihrem Objekt.

Bitte beachten Sie dabei, dass der Wasserzählereinbau erst nach Vorlage der Fertigmeldung Grundstücksentwässerungsanlage sowie des dazugehörigen Bestandsplanes und des Dichtheitsnachweises durchgeführt werden kann. Im Verbandsgebiet erfolgt die Abwasserentsorgung im Trennsystem. Daher wird mit der Fertigstellung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen für Schmutz- und Niederschlagswasser u. a. eine Überprüfung vorgenommen, um Fehleinleitungen auszuschließen.

Schmutz- und Niederschlagswasser

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt zentral über die vorhandene öffentliche Kanalisation oder dezentral mittels privater Kleinkläranlage bzw. abflussloser Grube, sofern keine öffentlichen Anlagen zur Entsorgung vorhanden sind.
Auch das anfallende Niederschlagswasser Ihrer versiegelten Flächen wird über die vorhandenen Anlagen im Verbandsgebiet gefasst, abgeleitet oder ist aufgrund der anstehenden Bodenverhältnisse auf Ihrem Grundstück zu versickern.
Eine erste Beratung zu den Anschlussmöglichkeiten Ihres Grundstückes erfolgt mit Anfrage der Leitungsauskunft.

Kostenschätzung

Die Kosten für die Herstellung Ihres Anschlusses an die öffentliche Abwasserentsorgung – also für die Leitung vom Kanal bis zur Grundstücksgrenze – und für die nötigen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum trägt (bei erschlossenen Grundstücken) der Zweckverband. Für alle Entwässerungsanlagen auf Ihrem eigenen Grundstück inklusive des Kontrollschachtes an der Grundstücksgrenze sind Sie verantwortlich: Sie beauftragen damit ein fachlich geeignetes Unternehmen und erhalten die Rechnungen für diese Leistung. Daneben erhebt der Zweckverband Abwasserbeiträge. Diese werden als einmalige Kosten erhoben. Details hierzu entnehmen Sie bitte den gültigen Beitragssatzungen für Schmutz- und Niederschlagswasser.

Sollte das Grundstück beitragsmäßig bereits abgerechnet sein und ein zusätzlicher Grundstücksanschluss notwendig werden, wird dieser kostenpflichtig für Sie hergestellt. Vor Erteilung der Anschlussgestattung erhalten Sie diesbezüglich eine Kostenschätzung, woraufhin Sie die Kostenübernahme erklären müssen. Der endgültige Bescheid wird nach Fertigstellung des Anschlusses erstellt und an Sie versandt.

Was benötigen wir für Ihren Antrag auf Abwasseranschluss?

Grundstücksanschluss und Rückstausicherung

Alle Einläufe der Grundstücksentwässerungsanlage unterhalb der Rückstauebene sind gegen Rückfluss durch Schmutz- und Niederschlagswasser zu sichern, damit es bei Starkniederschlägen oder Verstopfungen nicht zu Überflutungen von Kellern und anderen tiefer gelegenen Räumen kommt. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich daher gemäß DIN 1986 mit einer Rückstausicherung vor diesen Folgen schützen. Rückstauebene bei der Freigefälleentwässerung ist die Oberkante des Geländes im Trassenbereich des Entwässerungskanals. Die Rückstauebene bei der Druckentwässerung liegt in Höhe der Oberkante des Pumpenschachts.

Sanierung/Abriss

Verschiedene  Um- und Ausbauprojekte auf Ihrem Grundstück können Ihre Trinkwasseranlage sowie Ihre Grundstücksentwässerung beeinflussen.

Deshalb ist es wichtig, uns jegliche Vorhaben über Änderungen an der Bebauung und/oder der Nutzung Ihres Grundstückes mitzuteilen und die Anpassungen von uns genehmigen zu lassen.

Bei Änderungen an der Hausinstallation Trinkwasser ist uns der durch den Installateur errechnete Bedarf anzuzeigen, um die korrekte Dimensionierung der Hausanschlussleitung sowie des Zählers zu prüfen. Ggf. ist ein Neuanschluss zu Lasten des Antragstellers erforderlich. Bei Bedarf und gegen Kostenübernahme können außerdem zusätzliche Anschlüsse über den Antrag auf Trinkwasseranschluss beantragt werden.

Bei Abriss eines erschlossenen Bestandsgebäudes ist vor Beginn der Abrissarbeiten die vorrübergehende Einstellung der Trinkwasserversorgung zu beantragen, um den vorhandenen Trinkwasserhausanschluss aus dem Gebäude zurückzubauen. Zur Nutzung von Bauwasser bzw. der Wiederinbetriebnahme des Anschlusses ist der Antrag auf Trinkwasserhausanschluss vollständig und rechtzeitig einzureichen.

Bei Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage für Schmutzwasser ist uns dies über das Formular Fertigmeldung Grundstücksentwässerungsanlage anzuzeigen. Die Arbeiten sind durch eine Fachfirma auszuführen und bei Änderungen ein Dichtheitsnachweis mit dem v. g. Formular einzureichen. Änderungen an der privaten Grundstücksentwässerung Niederschlagswasser bedürfen ebenfalls der Fertigmeldung und der Einreichung des Erklärungsbogens Niederschlagswasser. Vorhandene Grundstücksanschlüsse sind weiterhin zu nutzen. Bei Bedarf und gegen Kostenübernahme können zusätzliche Anschlüsse über den Antrag auf Abwasseranschluss beantragt werden.

Eigentümerwechsel

Haben Sie Ihr Objekt verkauft bzw. sind neuer Eigentümer eines Objektes, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Gern können Sie hierfür unser Formular Eigentümerwechsel nutzen.  

Was benötigen wir von Ihnen bei einem Eigentümerwechsel?

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Zur Bearbeitung Ihres Vorhabens sind die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen zum Antrag auf Trinkwasserhausanschluss sowie der Antrag auf Abwasseranschluss nebst geforderter Anlagen erforderlich. Bei Bedarf ist die Anlage Beschreibung des Gewerbebetriebes zu ergänzen.

Der Trinkwasserhausanschluss wird durch den ZVG oder ein durch ihn beauftragtes Unternehmen hergestellt. Als Übergabepunkt und Leistungsgrenze des ZVG ist der Wasserzähler definiert. Somit beginnt Ihre private Kundenanlage direkt hinter dem Wasserzähler.

Die Herstellung und Änderungen an der privaten Trinkwasserkundenanlage dürfen nur durch einen bei uns oder einem anderen Wasserversorger gelisteten Installateur durchgeführt werden. Dies ist erforderlich, um die Einhaltung der hygienischen und technischen Regelwerke sicherzustellen. Eine entsprechende Liste der bei uns gelisteten Installateure finden Sie hier.

Die Grundstücksanschlüsse werden durch uns oder ein durch uns beauftragtes Unternehmen hergestellt und ca. 1 m auf das Grundstück verlegt. Als Übergabepunkt und Leistungsgrenze ist durch den Grundstückseigentümer ein Übergabeschacht zu setzen, der den Beginn der privaten Grundstücksentwässerungsanlage markiert.

Der Übergabeschacht kann als Kunststoffschacht mit einer Nennweite von 400 mm ausgeführt werden.

Die private Grundstücksentwässerungsanlage ist durch eine Fachfirma nach den allgemein anerkannten technischen Regelwerken herzustellen. Alle neu erstellten Schmutzwasserleitungen und Schächte sind vor Inbetriebnahme durch eine zertifizierte Fachfirma auf Dichtheit zu prüfen. Auch die Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage für Niederschlagswasser wird empfohlen.

Bei Errichtung oder Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage Schmutzwasser ist dem ZVG die Dichtheit der neuen Anlage oder neuen Anlagenbestandteile durch eine zertifizierte Fachfirma nachzuweisen. Die Dichtheitsprüfung ist dabei durch den Grundstückseigentümer zu veranlassen.

Die Wasserentnahme kann zur Bewässerung, für Festveranstaltungen oder für Bauwasser erfolgen. Sollte das Standrohr zur Pool-Befüllung benötigt werden, ist dies in Ausnahmefällen möglich, es fällt in diesem Fall auch Schmutzwassergebühr an. Das Poolwasser ist eindeutig als Schmutzwasser anzusehen und daher fachgerecht zu entsorgen und nicht zu versickern.

Vorab muss der Antrag Ausleihen eines Standrohres unter Vorlage eines Sachkundenachweises sowie der Hinterlegung der geforderten Kaution in Höhe von 500 EUR gestellt werden.

Haben Sie Ihr Objekt verkauft bzw. sind neuer Eigentümer eines Objektes, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Gern können Sie hierfür unser Formular Eigentümerwechsel nutzen. Benötigt werden Name und Adresse des alten und des neuen Eigentümers, Übergabedatum und Zählerstand. Bitte legen Sie auch einen Nachweis des Eigentümerwechsels bei. Dies kann ein Auszug aus dem Grundbuch oder ein Erbschein sein.

Installateurverzeichnis

Für die Arbeiten an Ihrer Kundenanlage bedarf es höchster Sorgfalt und fachlicher Kompetenz. Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass nur zugelassene Fachfirmen diese Arbeiten durchführen dürfen. Nachfolgend finden Sie alle berechtigten Fachbetriebe in unserem Verbandsgebiet nach Postleitzahl aufgelistet. 

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