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Abwasser

Der Begriff Abwasser wird oft nur mit dem Schmutzwasser in Verbindung gebracht. Dies ist nicht korrekt. Denn das von bebauten und befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser ist ebenfalls Abwasser, trotzdem muss und soll es nicht unbedingt zentral entsorgt und gereinigt werden. Der Zweckverband betreibt zur Ableitung des Schmutzwassers und - wenn erforderlich - für Niederschlagswasser grundsätzlich eine Trennkanalisation.

Schmutzwasser

Die Reinigung des gebrauchten Trinkwassers ist zur Entlastung der Umwelt unabdingbar. Die Entscheidung für größere Anlagen, die beispielsweise höheren ökologischen und umweltrelevanten Anforderungen gerecht werden, ist in ländlichen Regionen, wie sie in Nordwestmecklenburg vorliegen, immer mit den daraus resultierenden Transportaufwendungen für die Zuführung der Abwässer abzugleichen. Aus dieser anspruchsvollen Sachlage heraus ist ein konzeptionelles Vorgehen unerlässlich, um zwischen großen Anlagen und einer kleineren Ortsentwässerung zu entscheiden.

Unsere Kläranlagen

Im Gebiet des Zweckverbands sorgen 4 große und 27 kleinere Kläranlagen für die umweltgerechte Aufbereitung Ihres Abwassers.

Übersicht über unsere Kläranlagen

Niederschlagswasser

Eine grundsätzliche Beseitigungspflicht durch den Zweckverband und ein Recht auf Ableitung des Niederschlagswassers in ein zentrales Kanalisationssystem gibt es nicht. Vielmehr besteht die Pflicht zur dezentralen Verwertung, Versickerung oder Ableitung in eine Vorflut. Was sind die Gründe?

  • Das von den meisten Grundstücken im Verbandsgebiet anfallende Niederschlagswasser ist gering verschmutzt, bedarf keiner aufwendigen Reinigung (eine Reinigung über den Bodenfilter bei der Versickerung im Erdreich ist ausreichend)
  • Durch den schnellen und konzentrierten Abfluss über eine Kanalisation steigt die Gefahr der hydraulischen Überlastung der Gewässer, was zur Gefahr von Überschwemmungen führt
  • Dem Natur- und Wasserhaushalt vor Ort fehlt das abfließende Niederschlagswasser. Betroffen ist davon besonders die für den Wasserkreislauf notwendige Bildung von Grundwasser.
  • Zur Ableitung der anfallenden Niederschlagswassermengen müssen große und somit kostenintensive Kanalisationssysteme errichtet und unterhalten werden

Der Zweckverband hat daher bereits 2002 ein Niederschlags­wasserbeseitigungs­konzept erstellt, welches die Grundlage für eine sinnvolle und wirtschaftliche sowie für den Natur- und Wasserkreislauf nützliche Niederschlagswasser­beseitigung bildet. Nur in Ortschaften oder Straßen, wo eine dezentrale Niederschlagswasser­beseitigung durch Versickerung nicht möglich ist, wurden/werden Kanalisations­systeme errichtet. Informationen zur Versickerungspflicht, Möglichkeiten der Ableitung, zu Gebühren und zur Beantragung eines Anschlusses erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern.
Sie können sich aber auch den Antrag auf Anschluss der Grundstücks­entwässerungs­anlage direkt herunterladen. Auskunft zur dezentralen Beseitigungspflicht gibt Ihnen auch die Niederschlags­wassersatzung des Zweckverbandes.

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