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Der Grundstücksanschluss

Der Grundstücksanschluss ist die Verbindungsleitung zwischen der Schmutz- oder Regenwasserkanalisation und der Grundstücksentwässerungsanlage, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze mit einem Kontrollschacht beginnt. Der Grundstücksanschluss gehört zur öffentlichen Entwässerungsanlage und wird durch den Zweckverband hergestellt und unterhalten. Der Kontrollschacht dient der Wartung, der Kontrolle und der Sanierung des Grundstücksanschlusses sowie der Grundstücks­entwässerungs­anlage. Mit Fertigstellung der Grundstücks­entwässerungs­anlage ist dem Zweckverband der Dichtheitsnachweis gemäß DIN 1610 einzureichen.

Für den Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Kanalisation gilt die Entwässerungssatzung des Zweckverbandes. Niederschlagswasser darf nur in die Regenwasserkanalisation, Schmutzwasser nur in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden.

Trennkanalisation

Grundstücksanschluss Rückstausicherung


 
Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, bebaute Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen, wenn sie durch einen betriebsfertigen Kanal erschlossen sind.

Ob Ihr Ort eine zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage besitzt, noch bekommt oder ob eine Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht vorliegt und somit dezentral entwässert werden muss, können Sie gern bei unseren Kundenberatern erfragen.

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